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Ordnungsgemäße Nutzung rutschhemmender Materialien

Tipp 3: VDI 2700, Blatt 9 (Auszug)

Es ist ausschließlich solche RHM zu verwenden, für das der Hersteller, speziell für diesen Anwendungsfall mindestens einen Gleit-Reibbeiwert von μ = 0,6 garantiert
bzw. nachgewiesen hat. Das rh-Material muss seine Eignung in praxisnahen Versuchen mit originalen Papierrollen nachgewiesen haben.

Aus Sicherheitsgründen darf RHM nur einmal verwendet werden, es sein denn, eine mehrfache Verwendung ist durch den Hersteller ausdrücklich zugelassen.

rh-Mattenstreifen sind mit einer Breite von 150 mm oder mehr zu Verfügung zu stellen. Die Lange der Streifen ergibt sich aus den Rollendurchmessern. Die Dicke der Matten richtet sich nach der Verlade-/Endladeart der Papierrollen, es muss jedoch mindestens μ = 0,6 gewährleistet sein.

Diese rh-Matten/Streifen müssen wie folgt (s. Abb.) zwischen die Papierrollen und die Ladefläche gelegt werden:

Verlegung von rutschhemmenden Materialstreifen

Verlegung von rutschhemmenden Materialstreifen

 

Diese (mindestens zwei) Streifen sind in Fahrzeuglängsrichtung auf der Ladefläche zu verlegen. Ihre Längen müssen so bemessen sein, dass beide Streifenenden, in Fahrzeuglängsrichtung gesehen, vollständig unter den Rollen hervorstehen. Es ist darauf zu achten, dass auch in Rollenmitte, z.B. durch vorstehende Hülsen, kein Kontakt zwischen Papierrolle und Ladefläche entsteht:

Die Übertragung des Gleit-Reibbeiwerts der rh-Streifen muss sichergestellt sein, weshalb die Außenkanten der Rollen auf dem RHM derart aufliegen müssen, dass dieses noch ca. 1 cm vorstehen sollte (150 mm – 140 mm = 10 mm). Gleiches gilt auch für die Verlegung von rh-Matten zwischen den Rollen eines Rollenstapels (Turm).

Die letzte Rolle muss zusätzlich gegen ein Verrutschen nach hinten gesichert sein. Dies kann z.B. durch Formschluss (nach hinten) oder Unterlegen mit RHM (μ ≥ 0,6) auch hinten erfolgen, um eine Bodenberührung der Rolle im Falles eines Ankippens nach hinten zu vermeiden.

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